Messstellenbetriebsgesetz
Intelligente Messsysteme
Deutschland im Wandel: Seit 2017 schreibt das Messstellenbetriebsgesetz den Einbau intelligenter Messsysteme vor. Sie bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und der Kommunikationseinrichtung, dem Smart Meter Gateway.
Datenschutz und Datensicherheit
Intelligente Messsysteme sind nicht nur technisch auf dem neuesten Stand, Sie müssen auch die hohen Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Schließlich handelt es sich um fernkommunizierbare Stromzähler. Verankert sind die rechtlichen Bestimmungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Mit der Markterklärung des BSI dürfen nur noch intelligente Messsysteme in Deutschland verbaut werden, die diese Anforderungen erfüllen. Für ältere Smart Meter gibt es allerdings eine Übergangsfrist: Sie dürfen noch bis zu acht Jahre ab Inbetriebnahme genutzt werden.
Aus für den Ferraris-Zähler
Die intelligenten Messsysteme müssen für alle Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh und Einspeiser mit einer installierten Leistung ab 7 kW verpflichtend eingebaut werden. Für kleine Haushaltskunden genügen einfache digitale Zähler, sogenannte moderne Messeinrichtungen. Der im späten 19. Jahrhundert entwickelte Ferraris-Zähler hat damit ausgedient.
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